Hast du Geld zu verschenken? Nein? Viele Honorarlehrkräfte tun genau das, und zwar seit Jahren. Denn viele wissen nicht, dass sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf jährliches Urlaubsentgelt haben. Dieses Infoheft soll dazu ermutigen, den Anspruch einzufordern.
23.02.2019
Neues Urteil zum Urlaubsentgelt: Das Arbeitsgericht Osnabrück hat in seinem am 24. Oktober verkündeten Urteil festgestellt, dass die Einkommensverhältnisse der Ehegatten keine Rolle für den Anspruch aufs Urlaubsentgelt spielen.
Eine Honorarkraft für DaFZ hat ihre VHS verklagt, weil diese ihren Antrag aufs Urlaubsentgelt abgelehnt hatte. Die VHS hatte eine Offenlegung des Einkommens des Ehepartners gefordert, was die Honorarkraft abgelehnt hatte. Die Kollegin wurde bei ihrer Klage von ver.di unterstützt.
Das Arbeitsgericht hat die VHS zur Zahlung des Urlaubsentgelts verurteilt, denn es kommt "für den Status der Klägerin als arbeitnehmerähnliche Person nicht auf das Einkommen des Ehemanns der Klägerin an. Die Klägerin ist daher nicht verpflichtet, die Höhe des Einkommens ihres Ehemannes der Beklagten mitzuteilen."
Die VHS ist in die Berufung vor das Landesarbeitsgericht gegangen.
Ausführliche Informationen über das Urlaubsentgelt befinden sich auch in dem vom Bündnis veröffentlichten "Infoheft Urlaubsentgelt".
Kann man Urlaubsentgelt rückwirkend einfordern?
Man kann. Und zwar lange. Wie lange, das hängt davon ab, ob man sich beim Auftraggeber irgendwann mal in den Urlaub abgemeldet hat:
· Der Urlaub verfällt, wenn er nicht spätestens bis zum 31. März des folgenden Jahres genommen wurde. Bis zu diesem Termin kann man also noch Urlaub für das vergangene Jahr anmelden – und sich bezahlen lassen.
· Der Anspruch auf Urlaubsentgelt verjährt aber – wenn der Urlaub einmal genommen wurde – erst am Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Urlaub.
Also: Wer nachweislich irgendwann im Jahre 2012 seinem Hauptauftraggeber mitgeteilt hat, sie fahre jetzt vier Wochen in Urlaub und in dieser Zeit nicht für diesen arbeitete, hat den
Urlaub genommen und kann das Urlaubsentgelt dafür noch bis zum 31.12.2015 gerichtlich einfordern.
Quelle: Gunter Haake
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